Verwaltungsrat

Die Rechte des Verwaltungsrates ergeben sich aus seinem Auftrag, der im Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz – KVVG) §1 wie folgt umschrieben wird: „Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde, deren Vermögen und die in der Kirchengemeinde belegenen Kirchenstiftungen und deren Vermögen sowie die weiteren kirchlichen Stiftungen, die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellt sind und deren Vermögen, sofern sie keinen eigenen Verwaltungsrat haben.“ Dabei hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, einzelne Projekte der Vermögensverwaltung (z.B. eine konkrete Stellenbesetzung, Baumaßnahme...) zum Zwecke der Durchführung an den Gemeindeausschuss zu delegieren.

Zusammensetzung:

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer (Vorsitzender des Gremiums), den direkt gewählten Personen, der bzw. dem Delegierten des Pfarreirates (nur beratend). Die weiteren Mitglieder des Pastoralteams haben das Recht beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen.

NameVorname     Funktion
Pfr. Dr. Scheliga   Krystian    1. Vorsitzender

 

Gewählte VR-Mitglieder

Name    Vorname    Gemeinde    Funktion
Gebhart       Stefan    Reinheim-NiedergailbachStellvertreter
Fontana       Stanislaus    Gersheim-Walsheim 
Fries      Helmut    Rubenheim-Herbitzheim-Bliesdalheim 
Kempf    Alexander    Gersheim-Walsheim 
Krämer    Petra    Medelsheim-Utweiler 
Schlick    Wendelin    Rubenheim-Herbitzheim-Bliesdalheim 
Selgrad    Stephan    Reinheim-Niedergailbach 
Weinmann    Evelyn    Medelsheim-Utweiler 

 

Delegierte des Pfarreirates (beratend)

NameVorname